Benutzer Diskussion:Rhaen

Aus Fahrradkurier-Forum.net
Version vom 17. Juni 2007, 12:38 Uhr von 88.217.13.59 (Diskussion)
(Unterschied) →Nächstältere Version | Aktuelle Version ansehen (Unterschied) | Nächstjüngere Version← (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Gesetzliches

Es gibt zwei verschiedene bindende Gesetzestexte, die Fahrräder näher spezifizieren: die StVZO (Strassenverkehrszulassungordnung) und die StVO (Strassenverkehrsordnung). Dieser Artikel listet die wesentlichen Paragraphen mit Quellenangabe und Onlinelinks kurz auf.

StVZO

  1. § 64a Einrichtungen für Schallzeichen Link
  2. § 65 Bremsen Link
  3. § 66a Lichttechnische Einrichtungen Link
  4. § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern Link

Bußgelder (BKatV)

Diese Liste ist noch sehr unvollständig, ich arbeite dran. --> siehe auch hier: http://www.fahrradkurier-forum.de/bussgeldkatalog-t1563.html#15694 ;-)

Entscheidende Seite im Bussgeldkatalog: Link

im Einzelnen:

 - Licht/Beleuchtung § 23 Abs. 1 Satz 4         10 Euro
   -> mit Gefährdung                            20 Euro
   -> mit Sachbeschädigung                      25 Euro
 - Schallzeichen § 64a, § 69a Abs. 4 Nr. 4      10 Euro


Unnützes

Schon gewusst warum es auf Helgoland keinen Kurierdienst gibt:

§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland

Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.