Benutzer Diskussion:Rhaen
Aus Fahrradkurier-Forum.net
Inhaltsverzeichnis
Gesetzliches
Es gibt zwei verschiedene bindende Gesetzestexte, die Fahrräder näher spezifizieren: die StVZO (Strassenverkehrszulassungordnung) und die StVO (Strassenverkehrsordnung). Dieser Artikel listet die wesentlichen Paragraphen mit Quellenangabe und Onlinelinks kurz auf.
StVZO
- § 64a Einrichtungen für Schallzeichen Link
- § 65 Bremsen Link
- § 66a Lichttechnische Einrichtungen Link
- § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern Link
Bußgelder (BKatV)
Diese Liste ist noch sehr unvollständig, ich arbeite dran. --> siehe auch hier: http://www.fahrradkurier-forum.de/bussgeldkatalog-t1563.html#15694 ;-)
Entscheidende Seite im Bussgeldkatalog: Link
im Einzelnen:
- Licht/Beleuchtung § 23 Abs. 1 Satz 4 10 Euro -> mit Gefährdung 20 Euro -> mit Sachbeschädigung 25 Euro - Schallzeichen § 64a, § 69a Abs. 4 Nr. 4 10 Euro
Unnützes
Schon gewusst warum es auf Helgoland keinen Kurierdienst gibt:
§ 50 Sonderregelung für die Insel Helgoland
Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten.