Deutsches Kurierhandbuch: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Welche Steuern muß ein Kurier zahlen?: Buchlink)
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die ohne gefahren sind und sich dann durch hohe Arztkosten verschuldet haben.<br>
 
die ohne gefahren sind und sich dann durch hohe Arztkosten verschuldet haben.<br>
  
Ab dem 1.4.2007 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Selbständige. Bis zum 1.7.2007 hatte man Zeit, sich zu versichern. Hat man das nicht gemacht und braucht die Leistungen einer Versicherung, muß man die nicht bezahlten Monatsbeiträge rückwirkend zurückzahlen.
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Ab dem 1.4.2007 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Selbständige. Bis zum 1.7.2007 hatte man Zeit, sich zu versichern. Hat man das nicht gemacht und braucht die Leistungen einer Versicherung, muß man die nicht bezahlten Monatsbeiträge rückwirkend noch nachbezahlen.
 
Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern.
 
Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern.
 
Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht, muß dann aber eventuelle in Anspruch genommenen Leistungen aus dem eigenem Geldbeutel bezahlen, was sehr teuer werden kann und ein dickes finanzielles Polster sinnvoll macht.
 
Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht, muß dann aber eventuelle in Anspruch genommenen Leistungen aus dem eigenem Geldbeutel bezahlen, was sehr teuer werden kann und ein dickes finanzielles Polster sinnvoll macht.

Version vom 20:51, 26. Sep 2007

Vorwort

Einleitung

Rechtliches

Welche Steuern muß ein Kurier zahlen?

Vorneweg: Will man seine Steuersachen selbst machen, empfiehlt sich ein gutes Buch, das die Thematik umfassend behandelt. Als sehr praxistauglich erweist sich dazu z.B. dieses: ISBN 3448081639 - gibt jedes Jahr ein Neues.

Einkommensteuer

Als Fahrradkurier verdient man in der Regel zu wenig,
um eine gewisse Mindesteinkommensgrenze zu überschreiten.
Somit muß man keine Einkommensteuer zahlen.
Man muß dies dem Finanzamt am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung sehr detailliert darlegen.

Mehrwertsteuer

Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale den eingefahrenen Netto-Betrag + 19% Mehrwertsteuer, auch genannt Umsatzsteuer. Diese 19% will das Finanzamt wieder zurück. Man kann jedoch alle gekauften Dinge, die mit dem Beruf zusammenhängen von der Steuer absetzen. So reduziert sich die Rückzahlung an das Finanzamt. Man sammelt also alle Rechnungen, die man bei den Händlern bekommt und gibt sie bei der Steuererklärung mit an.

Mit welchen gesetzlichen Abgaben muß man sonst noch rechnen?

IHK-Beiträge

Als Gewerbetreibender ist man Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Das erste Jahr muß man gewöhnlich nichts bezahlen,
ab dem zweiten Jahr dann sind es etwa 45 Euro im Jahr,
die man auch rückwirkend für das erste Jahr noch begleichen muß.
Man muß sich um nichts kümmern.
Man wird automatisch angemeldet und die Rechnungen mitsamt regelmäßig erscheinenden Wirtschaftsblättern erhält man automatisch und kann diese auch nicht abbestellen.

Berufsgenossenschaft

Kuriere die ihr Gewerbe nach dem 1.1.2005 angemeldet haben, sind Pflichtmitglied in der Berufsgenossenschaft.
Alle davor wurden nicht erfasst.
Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ( http://www.bgf.de )
Man wird in die Gefahrenklasse 4,98 eingeteilt und zahlt pro Jahr 233,81€ .

Welche Versicherungen sind ratsam?

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung wird jedem empfohlen,
denn es gibt einige Negativbeispiele unter den Kurieren,
die ohne gefahren sind und sich dann durch hohe Arztkosten verschuldet haben.

Ab dem 1.4.2007 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Selbständige. Bis zum 1.7.2007 hatte man Zeit, sich zu versichern. Hat man das nicht gemacht und braucht die Leistungen einer Versicherung, muß man die nicht bezahlten Monatsbeiträge rückwirkend noch nachbezahlen. Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern. Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht, muß dann aber eventuelle in Anspruch genommenen Leistungen aus dem eigenem Geldbeutel bezahlen, was sehr teuer werden kann und ein dickes finanzielles Polster sinnvoll macht.

Quellen:

Unfallversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung

Transportversicherung

Ob man eine Transportversicherung braucht oder nicht richtet sich danach, für welche Zentrale man fährt.
Manche Vermittler schreiben den Fahrern vor, eine Versicherung abzuschließen und andere kommen selbst mit ihrer eigenen Versicherung für die Schäden auf.
Es ist also mit dem Vermittler genau abzuklären was Sache ist. Falls eine eigene Versicherung erforderlich ist, ist es sinnvoll mit den anderen Fahrern zu sprechen wo die versichert sind.
Es gibt nämlich die Chance, zusammen mit anderen bei der selben Versicherung günstigere Konditionen zu bekommen.


Verkehr und Gesetzliches

Es gibt zwei verschiedene bindende Gesetzestexte, die Fahrräder näher spezifizieren: die StVZO (Strassenverkehrszulassungordnung) und die StVO (Strassenverkehrsordnung).

Folgende Paragraphen sind für den Betrieb von Fahrrädern von näherer Bedeutung:

StVZO

  • § 64a Einrichtungen für Schallzeichen Link
  • § 65 Bremsen Link
  • § 66a Lichttechnische Einrichtungen Link
  • § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern Link

Bußgelder (BKatV)

Bußgelder werden nach der BKatV geregelt: Link (Diese Angaben sind noch unvollständig und werden ständig aktualisiert)

im Einzelnen

 - Licht/Beleuchtung § 23 Abs. 1 Satz 4         10 Euro
   -> mit Gefährdung                            20 Euro
   -> mit Sachbeschädigung                      25 Euro
 - Schallzeichen § 64a, § 69a Abs. 4 Nr. 4      10 Euro

aus: Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog (BKat)

Vergehen nach BKatV Hinweis StVO Bußgeld
Radweg nicht oder in falscher Richtung benutzt (Ziffer 7 § 2 Abs. 4 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b, § 49 Abs. 1 Nr. 2,Abs. 3 Nr. 4 15 Euro
mit Behinderung (Ziffer 7.1.1) § 2 Abs. 4 Satz 2, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 4 20 Euro
mit Gefährdung (Ziffer 7.1.2) 25 Euro
mit Sachbeschädigung (Ziffer 7.1.3)
30 Euro
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt (Ziffer 7.2) § 2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5, § 49 Abs. 1 Nr. 2 10 Euro
mit Behinderung (Ziffer 7.2.1) § 2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2 15 Euro
mit Gefährdung (Ziffer 7.2.2)
20 Euro
mit Sachbeschädigung (Ziffer 7.2.3)
25 Euro
Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben (Ziffer 37) § 9 Abs. 2 Satz 1, § 49, Abs. 1 Nr.9 10 Euro
mit Behinderung (Ziffer 37.1) § 9 Abs. 2 Satz 1, §1 Abs. 2, § 49, Abs. 1 Nr. 1,9 15 Euro
mit Gefährdung (Ziffer 37.2) 20 Euro
mit Sachbeschädigung (Ziffer 37.3) 25 Euro
Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt (Ziffer 38) § 9 Abs. 2 Satz 4, 5, § 49 Abs. 1 Nr. 9 10 Euro
mit Behinderung (Ziffer 38.1) § 9 Abs. 2 Satz 4, 5, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1,9 15 Euro
mit Gefährdung 20 Euro
mit Sachbeschädigung 25 Euro
Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (Ziffer 139.2) § 41 Abs. 2 Nr. 2, § 49 Abs. 3 Nr. 4 15 Euro
mit Behinderung § 41 Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 20 Euro
mit Gefährung ( Ziffer 139.2.2) 25 Euro
mit Sachbeschädigung 30 Euro
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet (Ziffer 141.3) § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 10 Euro
mit Behinderung (Ziffer 141.3.1) § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 15 Euro
mit Gefährung (Ziffer 141.3.2) 20 Euro
mit Sachbeschädigung (Ziffer 141.3.3) 25 Euro

Alles ums Fahrrad

Welche Ausrüstung ist empfehlenswert?

Siehe Ausruestungstipps

Materialkosten

Es fallen natürlich die Kosten an für Kleidung und Fahrradsachen.
Es können leicht 200 bis 300 Euro im Monat dafür zusammenkommen.
Die ersten Anschaffungskosten sind am höchsten und flachen nach der Zeit normalerweise ab.
Die Ausgaben für Verschleißteile am Fahhrad sind logischerweise abhängig von der Einsatzdauer.
So kann es schon sein, daß eine 100 Euro Felge nach einem halben Jahr kaputt ist.
Wer mehr fährt, muß auch öfter die Bremsbeläge und Mäntel wechseln.

Fahrrad - Maße und Technik

Siehe Maße und Technik

Darf ich mit einem Bahnrad (fixie) ohne Bremsen im Straßenverkehr fahren?

Offiziell natürlich nicht!
Ein Bahnrad entspricht in einigen Fällen nicht der Straßenverkehrsordnung und wird durch die Polizei eingezogen wenn man damit erwischt wird.

So einen Fall gab es z.B. einmal in Bonn.
Der dazugehörige Artikel mit Link zum Polizeibericht dazu findet sich im Forum.
Hier der Link zum Thema: --> http://www.fahrradkurier-forum.de/hilfe-t1308.html

Man kann auf Nummer Sicher gehen, indem man auf ein fixie Bremsen und die anderen üblichen Teile montiert.
Ob man sie dann benutzt aus Verschleißgründen ist eine andere Sache..
Es sei auch darauf hingewisen, daß namhafte Befürworter von fixie-Fahrrädern zum Kuriereinsatz explizit darauf hinweisen, daß insbesondere das Fahren ohne Vorderbremse im Straßenverkehr eine sehr schlechte Idee ist.
Verwiesen wird hiermit auf die englischsprachige Seite von Sheldon Brown, auf der sehr viele Informationen über das Fahren mit einem Bahnrad im Straßenverkehr zu finden sind: http://sheldonbrown.com/fixed.html


Links


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