Diskussion:Deutsches Kurierhandbuch
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Version vom 31. Dezember 2011, 23:15 Uhr von Daywood (Diskussion | Beiträge)
Zur Krankenversicherung: Wirkt etwas verwirrend. Es heißt, es besteht eine Versicherungspflicht aber kein Versicherungszwang. Ist das Juristendeutsch welches ich einfach nicht verstehe oder hat sich da ein Fehler eingeschlichen?