Deutsches Kurierhandbuch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
- Die wichtigsten Infos lassen sich derzeit noch im Fahrradkurier Forum finden.
- Zum Fragen stellen für Interessierte ist besonders das Anfängerfragen - Forum gut geeignet.
Einleitung
Rechtliches
Welche Steuern muß ein Kurier zahlen?
Vorneweg: Will man seine Steuersachen selbst machen, empfiehlt sich ein gutes Buch, das die Thematik umfassend behandelt. Als sehr praxistauglich erweist sich dazu z.B. dieses: ISBN 3448081639 - gibt jedes Jahr ein Neues.
Einkommensteuer
Als Fahrradkurier verdient man in der Regel zu wenig,
um eine gewisse Mindesteinkommensgrenze zu überschreiten.
Somit muß man keine Einkommensteuer zahlen.
Man muß dies dem Finanzamt am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung sehr detailliert darlegen.
Mehrwertsteuer
Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale den eingefahrenen Netto-Betrag + 19% Mehrwertsteuer, auch genannt Umsatzsteuer. Diese 19% will das Finanzamt wieder zurück. Man kann jedoch alle gekauften Dinge, die mit dem Beruf zusammenhängen von der Steuer absetzen. So reduziert sich die Rückzahlung an das Finanzamt. Man sammelt also alle Rechnungen, die man bei den Händlern bekommt und gibt sie bei der Steuererklärung mit an.
Mit welchen gesetzlichen Abgaben muß man sonst noch rechnen?
IHK-Beiträge
Als Gewerbetreibender ist man Pflichtmitglied bei der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Das erste Jahr muß man gewöhnlich nichts bezahlen,
ab dem zweiten Jahr dann sind es etwa 45 Euro im Jahr,
die man auch rückwirkend für das erste Jahr noch begleichen muß.
Man muß sich um nichts kümmern.
Man wird automatisch angemeldet und die Rechnungen mitsamt regelmäßig erscheinenden Wirtschaftsblättern erhält man automatisch und kann diese auch nicht abbestellen.
Berufsgenossenschaft
Selbständige Kuriere sind Pflichtmitglied in einer Berufsgenossenschaft.
Hat ein Kurier jedoch keine Angestellten, Arbeitnehmer oder Aushilfen so entfällt die Pflichtmitgliedschaft zur BGF.
Hinweis: diese Aussage ist nicht mehr aktuell (Juni 2010)
Zuständig ist die Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen ( http://www.bgf.de ).
Die BGF ist ein Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung als Zweig der Sozialversicherung.
Die Zugehörigkeit zur BGF besteht selbst dann, wenn sich der Unternehmer nicht persönlich angemeldet hat.
Fahrradkuriere sind Zugehöriger der BGF, weil Sie ein Unternehmen betreiben, das in den Zuständig-keitsbereich der BGF fallen (siehe § 130 (1) SGB VII).
Eine private Unfall- oder Haftpflichtversicherung ersetzt also nicht die Versicherung bei der BGF.
Als Kosten für die Berufsgenossenschaft können Unternehmer etwa folgendes einkalkulieren:
Die Unternehmerversicherung kostet z. Zt. ca.: 234,- EUR im Jahr (Gefahrklasse 4,98, Der Vorschussbeitragsfuß für 2007 beträgt 3,20.).
Des Weiteren sollte der Unternehmer ca. 1,59 % des an die Arbeitnehmer / Aushilfen gezahlten Bruttoentgeltes als Kosten für Beschäftigte einplanen.
Auf der Internetseite http://www.bgf.de kann man sich in der Rubrik "Service -->Downloads" diverse Informationsblätter sowie auch den Anmeldebogen runterladen.
Kontaktdaten:
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Ottenser Hauptstr. 54
22765 Hamburg
Tel. Durchwahl: 040 / 3980-1227
Tel. Zentrale: 040 / 3980-0
Fax: 040 / 3980-1449
hvm@bgf.de
Welche Versicherungen sind ratsam?
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung wird jedem empfohlen,
denn es gibt einige Negativbeispiele unter den Kurieren,
die ohne gefahren sind und sich dann durch hohe Arztkosten verschuldet haben.
Ab dem 1.4.2007 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht für Selbständige. Bis zum 1.7.2007 hatte man Zeit, sich zu versichern. Hat man das nicht gemacht und braucht die Leistungen einer Versicherung, muß man die nicht bezahlten Monatsbeiträge rückwirkend noch nachbezahlen. Es gibt jedoch keinen Zwang, sich zu versichern. Wer sich weiterhin nicht versichern will, tut das eben nicht, muß dann aber eventuelle in Anspruch genommenen Leistungen aus dem eigenem Geldbeutel bezahlen, was sehr teuer werden kann und ein dickes finanzielles Polster sinnvoll macht.
Quellen:
- http://www.die-gesundheitsreform.de - offizielle Site des Bundesministeriums für Gesundheit
- http://www.cecu.de/1214+M5e4fe821ba5.html - Faq zur Gesundheitsreform
- Krankenversicherung soll Pflicht werden - Thema im Forum
Unfallversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Transportversicherung
Ob man eine Transportversicherung braucht oder nicht richtet sich danach, für welche Zentrale man fährt.
Manche Vermittler schreiben den Fahrern vor, eine Versicherung abzuschließen und andere kommen selbst mit ihrer eigenen Versicherung für die Schäden auf.
Es ist also mit dem Vermittler genau abzuklären was Sache ist.
Falls eine eigene Versicherung erforderlich ist, ist es sinnvoll mit den anderen Fahrern zu sprechen wo die versichert sind.
Es gibt nämlich die Chance, zusammen mit anderen bei der selben Versicherung günstigere Konditionen zu bekommen.
Verkehr und Gesetzliches
Es gibt zwei verschiedene bindende Gesetzestexte, die Fahrräder näher spezifizieren: die StVZO (Strassenverkehrszulassungordnung) und die StVO (Strassenverkehrsordnung).
Folgende Paragraphen sind für den Betrieb von Fahrrädern von näherer Bedeutung:
StVZO
- § 64a Einrichtungen für Schallzeichen Link
- § 65 Bremsen Link
- § 66a Lichttechnische Einrichtungen Link
- § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern Link
Bußgelder (BKatV)
Bußgelder werden nach der BKatV geregelt: Link (Diese Angaben sind noch unvollständig und werden ständig aktualisiert)
im Einzelnen
- Licht/Beleuchtung § 23 Abs. 1 Satz 4 10 Euro -> mit Gefährdung 20 Euro -> mit Sachbeschädigung 25 Euro - Schallzeichen § 64a, § 69a Abs. 4 Nr. 4 10 Euro
aus: Anlage (zu § 1 Abs. 1) Bußgeldkatalog (BKat)
Vergehen nach BKatV | Hinweis StVO | Bußgeld |
Radweg nicht oder in falscher Richtung benutzt (Ziffer 7 | § 2 Abs. 4 Satz 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b, § 49 Abs. 1 Nr. 2,Abs. 3 Nr. 4 | 15 Euro |
mit Behinderung (Ziffer 7.1.1) | § 2 Abs. 4 Satz 2, § 1 Abs. 2, § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe b, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2, Abs. 3 Nr. 4 | 20 Euro |
mit Gefährdung (Ziffer 7.1.2) | 25 Euro | |
mit Sachbeschädigung (Ziffer 7.1.3) | ||
30 Euro | ||
Fahrbahn, Radweg oder Seitenstreifen nicht vorschriftsmäßig benutzt (Ziffer 7.2) | § 2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5, § 49 Abs. 1 Nr. 2 | 10 Euro |
mit Behinderung (Ziffer 7.2.1) | § 2 Abs. 4 Satz 1, 4, 5, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, 2 | 15 Euro |
mit Gefährdung (Ziffer 7.2.2) | ||
20 Euro | ||
mit Sachbeschädigung (Ziffer 7.2.3) | ||
25 Euro | ||
Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben (Ziffer 37) | § 9 Abs. 2 Satz 1, § 49, Abs. 1 Nr.9 | 10 Euro |
mit Behinderung (Ziffer 37.1) | § 9 Abs. 2 Satz 1, §1 Abs. 2, § 49, Abs. 1 Nr. 1,9 | 15 Euro |
mit Gefährdung (Ziffer 37.2) | 20 Euro | |
mit Sachbeschädigung (Ziffer 37.3) | 25 Euro | |
Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt (Ziffer 38) | § 9 Abs. 2 Satz 4, 5, § 49 Abs. 1 Nr. 9 | 10 Euro |
mit Behinderung (Ziffer 38.1) | § 9 Abs. 2 Satz 4, 5, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1,9 | 15 Euro |
mit Gefährdung | 20 Euro | |
mit Sachbeschädigung | 25 Euro | |
Die durch Zeichen 215 (Kreisverkehr) oder Zeichen 220 (Einbahnstraße) vorgeschriebene Fahrtrichtung nicht befolgt (Ziffer 139.2) | § 41 Abs. 2 Nr. 2, § 49 Abs. 3 Nr. 4 | 15 Euro |
mit Behinderung | § 41 Abs. 2 Nr. 2, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 | 20 Euro |
mit Gefährung ( Ziffer 139.2.2) | 25 Euro | |
mit Sachbeschädigung | 30 Euro | |
Fußgängerbereich (Zeichen 239, 242, 243) benutzt oder ein Verkehrsverbot (Zeichen 250, 251, 253 bis 255, 260) nicht beachtet (Ziffer 141.3) | § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6, § 49 Abs. 3 Nr. 4 | 10 Euro |
mit Behinderung (Ziffer 141.3.1) | § 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe a Satz 2, Nr. 5 Satz 7 Nr. 1 Satz 2, Nr. 6, § 1 Abs. 2, § 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 4 | 15 Euro |
mit Gefährung (Ziffer 141.3.2) | 20 Euro | |
mit Sachbeschädigung (Ziffer 141.3.3) | 25 Euro |
Alles ums Fahrrad
Welche Ausrüstung ist empfehlenswert?
Siehe Ausruestungstipps
Materialkosten
Es fallen natürlich die Kosten an für Kleidung und Fahrradsachen.
Es können leicht 200 bis 300 Euro im Monat dafür zusammenkommen.
Die ersten Anschaffungskosten sind am höchsten und flachen nach der Zeit normalerweise ab.
Die Ausgaben für Verschleißteile am Fahhrad sind logischerweise abhängig von der Einsatzdauer.
So kann es schon sein, daß eine 100 Euro Felge nach einem halben Jahr kaputt ist.
Wer mehr fährt, muß auch öfter die Bremsbeläge und Mäntel wechseln.
Fahrrad - Maße und Technik
Siehe Maße und Technik
Darf ich mit einem Bahnrad (fixie) ohne Bremsen im Straßenverkehr fahren?
Offiziell natürlich nicht!
Ein Bahnrad entspricht in einigen Fällen nicht der Straßenverkehrsordnung und wird durch die Polizei eingezogen wenn man damit erwischt wird.
- So einen Fall gab es z.B. einmal in Bonn.
- Der dazugehörige Artikel mit Link zum Polizeibericht dazu findet sich im Forum.
- Hier der Link zum Thema: --> http://www.fahrradkurier-forum.de/viewtopic.php?f=15&t=2185
Man kann auf Nummer Sicher gehen, indem man auf ein fixie Bremsen und die anderen üblichen Teile montiert.
Ob man sie dann benutzt aus Verschleißgründen ist eine andere Sache..
Es sei auch darauf hingewisen, daß namhafte Befürworter von fixie-Fahrrädern zum Kuriereinsatz explizit darauf hinweisen, daß insbesondere das Fahren ohne Vorderbremse im Straßenverkehr eine sehr schlechte Idee ist.
Verwiesen wird hiermit auf die englischsprachige Seite von Sheldon Brown, auf der sehr viele Informationen über das Fahren mit einem Bahnrad im Straßenverkehr zu finden sind: http://sheldonbrown.com/fixed.html
Links
- Fahrradkurier Forum
- Bundesverband der Fahrradkurierdienste
- Netzwerk Fahrradkuriere in NRW
- BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit - Eintrag Botenfahrer
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