Deutsches Kurierhandbuch

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Vorwort

Einleitung

Rechtliches

Welche Steuern muß ein Kurier zahlen?

Einkommensteuer

Als Fahrradkurier verdient man in der Regel zu wenig,
um eine gewisse Mindesteinkommensgrenze zu überschreiten.
Somit muß man keine Einkommensteuer zahlen.
Man muß dies dem Finanzamt am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung sehr detailliert darlegen.

Mehrwertsteuer

Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale den eingefahrenen Netto-Betrag + 16% Mehrwertsteuer, auch genannt Umsatzsteuer. Diese 16% will das Finanzamt wieder zurück. Man kann jedoch alle gekauften Dinge, die mit dem Beruf zusammenhängen von der Steuer absetzen. So reduziert sich die Rückzahlung an das Finanzamt. Man sammelt also alle Rechnungen, die man bei den Händlern bekommt und gibt sie bei der Steuererklärung mit an.

Welche Ausrüstung ist empfehlenswert

Siehe Ausruestungstipps


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