Deutsches Kurierhandbuch: Unterschied zwischen den Versionen
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Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale | Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale | ||
Version vom 13:24, 6. Dez 2006
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
- Die wichtigsten Infos lassen sich derzeit noch im Fahrradkurier Forum finden.
- Zum Fragen stellen für Interessierte sind besonders die Einstiegs-Foren gut geeignet.
Einleitung
Rechtliches
Welche Steuern muß ein Kurier zahlen?
Einkommensteuer
Als Fahrradkurier verdient man in der Regel zu wenig,
um eine gewisse Mindesteinkommensgrenze zu überschreiten.
Somit muß man keine Einkommensteuer zahlen.
Man muß dies dem Finanzamt am Ende des Jahres in der Einkommensteuererklärung sehr detailliert darlegen.
Mehrwertsteuer
Als selbständiger Fahrradkurier erhält man bei der Fahrtenabrechnung durch die Kurierzentrale den eingefahrenen Netto-Betrag + 16% Mehrwertsteuer, auch genannt Umsatzsteuer. Diese 16% will das Finanzamt wieder zurück. Man kann jedoch alle gekauften Dinge, die mit dem Beruf zusammenhängen von der Steuer absetzen. So reduziert sich die Rückzahlung an das Finanzamt. Man sammelt also alle Rechnungen, die man bei den Händlern bekommt und gibt sie bei der Steuererklärung mit an.
Welche Ausrüstung ist empfehlenswert
Siehe Ausruestungstipps
Links
- Bundesverband der Fahrradkurierdienste
- Netzwerk Fahrradkuriere in NRW
- BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit - Eintrag Botenfahrer
- Straßenverkehrsordnung
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